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Kasernen

Bundeswehrunterkünfte

Unterkünfte der Bundeswehr unterscheiden sich grundlegend von klassischen Wohngebäuden: Sie gelten baurechtlich als Sonderbauten und müssen spezifische Vorgaben zu Sicherheit, Brandschutz, Schallschutz und Funktionsabläufen erfüllen.

Die Bundeswehr stellt hierfür verbindliche Planungsvorgaben bereit – darunter definierte Raumprogramme für Einzelunterkünfte mit eigenem Bad, technische Mindestanforderungen sowie klare Standards für Gemeinschafts‑ und Serviceräume.

Ziel ist eine zeitgemäße, funktionale und langlebige Infrastruktur, die den Alltag der Soldatinnen und Soldaten unterstützt und den modernen Anforderungen des Dienstbetriebs gerecht wird.

Auf Grundlage unseres bewährten Wohngebäudesystems wurden spezialisierte Lösungsansätze für Bundeswehrunterkünfte entwickelt. Diese berücksichtigen die kleinteiligere Grundrissorganisation, größere Geschosshöhen und technische Trennungen sowie die besonderen Anforderungen an Erschließung, Sicherheit und technische Ausstattung militärischer Liegenschaften.

Dabei bleibt jedes Bauprojekt individuell: Ausschreibungen für Bundeswehr-Bauprojekte unterscheiden sich je nach Standort – ob Kaserne, Unterkunftsgebäude oder Infrastrukturmaßnahme. Alle Vorgaben werden deshalb projektbezogen abgeglichen und an die jeweiligen standortspezifischen Rahmenbedingungen angepasst.

So lassen sich die grundlegenden Bauanforderungen der Bundeswehr effizient, strukturiert und systematisch umsetzen – von der Planung bis zur schlüsselfertigen Realisierung.

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